Arbeitnehmerüberlassung

Reinigungskräfte, Hausmeister, Galabauer oder Sicherheitspersonal

In der Regel stehen unsere Mitarbeiter unter unserer Anleitung und Aufsicht für die vereinbarten Aufgaben. Aus betriebsinternen Gründen kann es aber sinnvoll sein, dass das Weisungsrecht vom Kunden übernommen wird, wir unsere Mitarbeiterin oder unseren Mitarbeiter also in einem Überlassungsvertrag an Sie ausleihen.
Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Arbeiten besonders unternehmensspezifisch sind. 

Eine Arbeitnehmerüberlassung ist bis zu 18 Monaten möglich. Das AÜG (ArbeitnehmerÜberlassungsGesetz) sieht diese Begrenzung zum Schutz von Arbeitnehmern vor

Arbeitnehmerübernahme

Mitarbeiter aus der Arbeitnehmerüberlassung sind in der Regel nach einiger Zeit gut in das Unternehmen integriert. So kann es nach Ablauf der vom AüG erlaubten 18 Monate sinnvoll sein, die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter in das eigene Unternehmen zu übernehmen.